Die Aufgabe des Rechtsanwalts ist es,
als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten seinen Mandanten
- vor Rechtsverlusten zu schützen,
- rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten,
- vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und
- gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
Vgl. § 1 Abs. 3 Berufsordnung für Rechtsanwälte
Diese Aufgabe erfüllen wir in unserer Kanzlei in vertrauensvoller und oft langjähriger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Wir sind dabei in den traditionellen Rechtsgebieten des Zivilrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, Strafrechts und des Öffentlichen Rechts tätig.
Wir haben an dieser Stelle bewusst darauf verzichtet, unzählige einzelne Rechtsangelegenheiten aufzulisten. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir werden Ihrem Vertrauen gerecht werden und Ihnen für den Fall, dass wir Ihnen in einem speziellen Einzelfall nicht selbst weiterhelfen können, einen geeigneten Kollegen empfehlen.